Willkommen im Team!

Wie man Provieler wird.

Interesse, bei proviel zu arbeiten? Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied im Team werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


Unser Sozialdienst-Team

Damit Sie bei proviel arbeiten können, müssen nur zwei Voraussetzungen gegeben sein: eine psychische Erkrankung und ein Wohnsitz in Wuppertal. Wenn das bei Ihnen der Fall ist und wenn Sie zudem Lust haben, über proviel wieder in das Arbeitsleben einzusteigen, sollten Sie mit unserem Sozialdienst sprechen. Gemeinsam werden wir herausfinden, welche Tätigkeit Ihnen am meisten entspricht und welche Form der Arbeit für Sie die geeignetste wäre. Bei einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme oder bei einer Festanstellung in Teil- oder Vollzeit ist eine Kostenübernahme durch einen Träger erforderlich – als Mensch mit einer psychischen Erkrankung haben Sie darauf einen gesetzlich verankerten Anspruch (siehe Kasten links). Wir helfen Ihnen gerne dabei, die hierfür erforderlichen Bescheinigungen zu besorgen und die entsprechenden Anträge bei den in Frage kommenden Trägern zu stellen. Falls Sie erst einmal bei uns hineinschnuppern möchten, können wir Ihnen eine Arbeit in der Zuverdienstabteilung anbieten. Diese wird, wie schon erwähnt, nicht von der öffentlichen Hand gefördert – der Einstieg ist also ganz einfach, ohne viele Forma­lien, möglich.

 

Wofür auch immer Sie sich interessieren: Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sollten wir uns kennenlernen. Mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich darauf, Sie im Team zu begrüßen.

 

Nehmen Sie einfach Kontakt zu einem unserer Sozialarbeiter auf – sie werden Ihre Fragen gerne beantworten und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

 

Nico Flick (zuständig für den Standort Farbmühle und Zuverdienst für alle, deren Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben A-G beginnen)

Telefon: (0202) 245 08-752 | n.flick@dont-want-spam.proviel.eu 

 

Heike Weigel (zuständig für den Standort Farbmühle und Zuverdienst für alle, deren Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben H-Z beginnen)

Telefon: (0202) 245 08-754 | h.weigel@dont-want-spam.proviel.eu

 

Wibke Borggreve (zuständig in der WfbM Milchstrasse für alle, deren Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben A bis K beginnen)

Telefon: (0202) 245 08-280 | w.borggreve@dont-want-spam.proviel.eu

 

Alexandra Dicke (zuständig in der WfbM Milchstrasse für alle, deren Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben L bis Z beginnen)

Telefon: (0202) 245 08-260 | a.dicke@dont-want-spam.proviel.eu

 

Klaus-Peter Pahnke (zuständig für "provieliert")

Telefon: (0202) 245 08-755 | kp.pahnke@dont-want-spam.proviel.eu 


So ist's Recht:

Das Unternehmen proviel hat die Rechtsform einer gGmbH, also einer gemeinnützig arbeitenden GmbH.

 

Getragen und finanziell unterstützt wird proviel von verschiedenen Institutionen der öffentlichen Hand. Diese Unterstützung ist nötig, da der enorm hohe Aufwand für die individuelle Förderung und Qualifizierung sonst nicht finanzierbar wäre. Würden diese Kosten in die Preise für unsere Leistungen eingerechnet, wären diese so hoch, dass proviel für seine Industriekunden nicht mehr attraktiv wäre.

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Aktualisiert am: 09.08.2010

So ist's Recht:

Wer wofür Leistungen der öffentlichen Hand erhält, ist in § 40 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt:

 

§ 40 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

(1) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen

1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen, und um einen Eingliederungsplan zu erstellen,

2. im Berufsbildungsbereich, wenn die Leistungen erforderlich sind, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen so weit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen und erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 136 zu erbringen.